
E I N L A D U N G
für die Mitglieder des BTV 1850
gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des Berliner Turner-Vereins v. 1850 e.V.
laden wir hiermit zur Jahreshauptversammlung 2026
am Freitag, dem 20. März 2026 um 19:30 Uhr
im Vereinsheim Vor dem Schlesischen Tor 1, 10997 Berlin, recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Geschäftsberichte
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Anträge
- Antrag auf Satzungsänderung:
Im § 5 Beitrag wird der Absatz 1 wie folgt geändert: Streichung der Sätze 2 bis 5. Als neuer Satz 2 wird folgender Satz mit aufgenommen: “Die Höhe des Beitrages und die entsprechenden Zahlungsfristen sind in der Beitragsordnung des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. geregelt. Die nachfolgenden Absätze bleiben unverändert.
Im § 11 Arbeitsausschuss wird der Absatz 2 wie folgt geändert: Ergänzung “Basketball” als weiterer Bereich. Die nachfolgenden Absätze und Paragraphen bleiben unverändert.
- Verabschiedung der Beitragsordnung (Stand: 17. März 2026):
Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Satzung des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. wird folgende Beitragsordnung erlassen.- 1 Zweck der Beitragsordnung
Diese Ordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und sonstigen Umlagen des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. Sie dient der Sicherstellung der finanziellen Grundlage des Vereins.
- 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der jährlich oder quartalsweise gezahlt werden kann.
(2) Die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedergruppe:
Jahresbeitrag (Zahlung bis 15. Februar des jeweiligen Jahres)
Quartalsbeitrag (Zahlungsfristen: bis 05.01. / 05.04./ 05.07. & 05.10. des jeweiligen Jahres)
Erwachsene 180 EUR je 55 EUR Ermäßigt 100 EUR je 30 EUR Passiv 70 EUR nicht zutreffend Eltern-Kind-Turnen (1 Elternteil & Kinder bis zum Beginn der 6. Lebensjahr) 170 EUR 45 EUR (3) Maßgeblich für die Einstufung ist das Alter bzw. der Status zu Beginn des Kalenderjahres (vgl. §6 Ermäßigungen).
(4) Ist ein Elternteil bereits Mitglied im Verein und meldet ein oder mehrere Kinder zum Eltern-Kind-Turnen an, fällt zusätzlich zum eigenen Mitgliedsbeitrag ein pauschaler Jahresbeitrag in Höhe von 50 EUR für die Familie an.
- 3 Aufnahmegebühr
(1) Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 EUR erhoben.
(2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf die Erhebung der Aufnahmegebühr verzichten.
- 4 Umlagen und Sonderbeiträge
(1) Zur Finanzierung besonderer Vorhaben kann der Verein Umlagen oder Sonderbeiträge erheben.
(2) Die Höhe und der Zweck werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- 5 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.
(2) Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet.
- 6 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) Mitgliedern wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der ermäßigte Mitgliedsbeitrag berechnet.
(2) Eine Ermäßigung für Studenten*innen und Auszubildende kann beim Vorstand bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres beantragt werden. Hierfür ist unaufgefordert, ein entsprechender jährlicher Nachweis bis spätestens zum 31. Januar des Kalenderjahres vorzulegen.
(3) Eine Ermäßigung für Rentner*innen kann mit entsprechendem Nachweis gewährt werden.
- 7 Beitragsrückstände
(1) Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr erhoben zzgl. der dem Verein in Rechnung gestellten Fremdgebühren.
(2) Die Mahngebühr beträgt 5 EUR für die 1. Mahnung, für jede weitere Mahnung kann eine Gebühr von 15 EUR fällig.
(3) Bei Beitragsrückständen kann der Vorstand Maßnahmen gemäß Satzung ergreifen (vgl. §3 Absatz 5 der Satzung).
- 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01. Januar 2027 in Kraft.
- Antrag auf Satzungsänderung:
- Haushaltsplan
- Verschiedenes
Berliner Turner-Verein von 1850 e.V.
Im Namen des Vorstands,
Berlin, den 14. Februar 2026
Thilo Jurisch, 1.Vorsitzender