E I N L A D U N G 

für die Mitglieder des BTV 1850

gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des Berliner Turner-Vereins v. 1850 e.V. 

laden wir hiermit zur Jahreshauptversammlung 2026 

am Freitag, dem 20. März 2026 um 19:30 Uhr 

im Vereinsheim Vor dem Schlesischen Tor 1, 10997 Berlin, recht herzlich ein. 

 

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung
  2. Geschäftsberichte
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastungen
  5. Anträge
    1. Antrag auf Satzungsänderung:
      Im § 5 Beitrag wird der Absatz 1 wie folgt geändert: Streichung der Sätze 2 bis 5. Als neuer Satz 2 wird folgender Satz mit aufgenommen: “Die Höhe des Beitrages und die entsprechenden Zahlungsfristen sind in der Gebührenordnung des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. geregelt. Die nachfolgenden Absätze bleiben unverändert.Im § 11 Arbeitsausschuss wird der Absatz 2 wie folgt geändert: Ergänzung “Basketball” als weiterer Bereich. Die nachfolgenden Absätze und Paragraphen bleiben unverändert.
    2. Verabschiedung der Beitragsordnung:
      Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. wird folgende Beitragsordnung erlassen.

      • 1 Zweck der Beitragsordnung

      Diese Ordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und sonstigen Umlagen des Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. Sie dient der Sicherstellung der finanziellen Grundlage des Vereins.

      • 2 Mitgliedsbeiträge

      (1) Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der jährlich oder quartalsweise gezahlt werden kann. 

      (2) Die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedergruppe – mit Ausnahme der Eltern-Kind-Turnen-Abteilung:

       

      Jahresbeitrag

      (Zahlung bis 15. Februar des jeweiligen Jahres)

      Quartalsbeitrag


      (Zahlungsfristen: bis 05.01. / 05.04./ 05.07. & 05.10. des jeweiligen Jahres)

      Erwachsene 180 EUR je 55 EUR
      Ermäßigt 100 EUR je 30 EUR
      Passiv 70 EUR nicht zutreffend

      (3) Maßgeblich für die Einstufung ist das Alter bzw. der Status zu Beginn des Kalenderjahres.

      (4) Für die Abteilung Eltern-Kind-Turnen wird ein halbjährlich zu zahlender Jahresbeitrag wie folgt festgelegt:

       

      Eltern-Kind-Turnen Zahlungsfrist: bis 05.01. & 05.07. des jeweiligen Jahres je 50 EUR

      (Jahresbeitrag: 100 EUR)


      (5) Ist ein Elternteil bereits Mitglied im Verein und meldet ein oder mehrere Kinder zum Eltern-Kind-Turnen an, fällt zusätzlich zum eigenen Mitgliedsbeitrag die aktuell gültige Gebühr zusätzlich für den Kurs an.

       

      • 3 Aufnahmegebühr

      (1) Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15.00 EUR erhoben.

      (2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf die Erhebung der Aufnahmegebühr verzichten.

      • 4 Umlagen und Sonderbeiträge

      (1) Zur Finanzierung besonderer Vorhaben kann der Verein Umlagen oder Sonderbeiträge erheben.

      (2) Die Höhe und der Zweck werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

      • 5 Zahlungsweise

      (1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

      (2) Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet.

      • 6 Ermäßigungen und Befreiungen

      (1) Mitgliedern wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der ermäßigte Mitgliedsbeitrag berechnet.

      (2) Eine Ermäßigung wird auf Antrag für Studenten*innen und Auszubildende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres kann beim Vorstand beantragt werden. Hierfür ist unaufgefordert, einen entsprechenden jährlichen Nachweis zu Beginn – bis zum spätestens zum 31. Januar – des Kalenderjahres vorzulegen.

      (3) Eine Ermäßigung für Rentner*innen wird mit entsprechendem Nachweis gewährt.

      (4) Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf die Erhebung des Beitrages verzichten.

      • 7 Beitragsrückstände

      (1) Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr erhoben werden und die Weiterbelastung von den dem Vereins in Rechnung gestellten Fremdgebühren.

      (2) Die Mahngebühr beträgt 5.00 EUR für die 1. Mahnung, für jede weitere Mahnung kann eine Gebühr von 15 EUR erhoben werden.

      (3) Bei Beitragsrückständen kann der Vorstand Maßnahmen gemäß Satzung ergreifen.

      • 8 Inkrafttreten

      Diese Beitragsordnung tritt am 01. Januar 2027 in Kraft.

  6. Haushaltsplan
  7. Verschiedenes

 

 

Berliner Turner-Verein von 1850 e.V. 

Im Namen des Vorstands,
Berlin, den 14. Februar 2026 

Thilo Jurisch, 1.Vorsitzender